Interner Bereich
SCHORNSTEINFEGERINNUNG FÜR DEN REG.-BEZ. STUTTGART
Herzlich Willkommen bei der Schornsteinfegerinnung Stuttgart

Ansprechpartner

Personalien

Infos zu den
Ansprechpartnern

Wikipedia Brandschutz

Wikipedia rund um Brandschutz und Feuer

Die Seiten beinhalten Themen rund um das faszinierende Thema "Feuer", ein Nachschlagewerk für Jedermann, Fachleute, Interessierte, Feuerwehrleute, Versicherer, Polizeibeamte, Geschädigte und alle, die nicht zu Geschädigten werden wollen.
Auf den Internetseiten werden eine Vielzahl von Fachbegriffen, aber auch regional unterschiedliche Alltagsbegriffe zum Thema vorgestellt und erläutert.
www.brand-feuer.de

Alte Schornsteine wieder flott machen

Es ist nicht ratsam eine Feuerstätte an irgendeinen Schornstein anzuschließen.

Vor der Wiederinbetriebnahme sollten Sie einige Dinge beachten:



Der Schornsteinquerschnitt muss zur Feuerstätte passen.

Der Querschnitt ist abhängig von der Heizleistung der Feuerstätte und der wirksamen Schornsteinhöhe.



Gemessen vom Rauchrohranschluss am Schornstein bis zum oberen Ende des Schornsteins (Mündung), muss der Schornstein mind. 5 Meter hoch sein (bei festen + flüssigen Brennstoffen).

Auch eine Berechnung nach DIN 13384 kann einen Funktionsnachweis bei geringerer als der geforderten Höhe erbringen.



Es ist darauf zu achten, dass der Schornstein an der Mündung nicht abgedeckt oder verschlossen wurde. Diese Abdeckung ist vorher zu entfernen.



Alte Anschlussöffnungen ehemaliger Öfen sind zu prüfen und evtl. baurechtlich zu verschließen.



Am unteren Ende (Sohle) ist ein Reinigungsverschluss herzustellen, so er nicht noch vorhanden ist.



Für die Schornsteinreinigung ist im Bühnenbereich / Dachgeschoss eine Reinigungsmöglichkeit zu schaffen (Kamintüre). Es besteht auch die Möglichkeit die Schornsteinreinigung über Dach durchzuführen. In diesem Fall ist ein Dachausstieg / Dachaufstieg und die nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV - DIN 18160 Teil 5) vorgeschriebenen Dachtritte erforderlich.



Ferner dürfen keine Verschraubungen oder Nägel in die Schornsteinwände (Wangen) eingebracht worden sein.



Es gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, sowie die DIN 18160 Teil 1 und 5.



Die Anzahl der Schornsteinreinigungen werden in den Kehr -und Überprüfungsordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt.



Bei Wiederinbetriebnahme muss der Bezirksschornsteinfegermeister diese neue Feuerungsanlage auf Gebrauchsfähigkeit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase hin überprüfen und eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Für die Aufstellung von Öfen sind die DIN 18891 und 18895 wichtig.

Diese regeln die Aufstellung in Verbindung mit der jeweiligen Landesbauordnung.



Noch ein Tipp: Ihr Schornsteinfeger berät Sie gerne, neutral und unabhängig - bereits in der Planunsphase.

Hinweise für die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen

Nach den baurechtlichen Bestimmungen in Baden-Württemberg sind Feuerungsanlagen verfahrensfrei.
Dies ist in §50 der Landesbauordnung (LBO) geregelt.

Das gilt:

* für die Errichtung eines Schornsteins
* für die Verminderung des Schornsteinquerschnitts
* für den Einbau einer Abgasleitung
* für die Neuinstallation oder den Austausch einer
Feuerstätte.


Bitte beachten Sie:

Es besteht eine Anzeigepflicht beim Bezirksschornsteinfegermeister vor der Maßnahme (Einreichen der "Technischen Angaben Feuerungsanlagen") und eine Abnahmepflicht vor der Inbetriebnahme der Feuerungsanlage.

Dies gilt für alle Feuerungsanlagen mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen.
Sie benötigen eine Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters über die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase.

Die Landesbauordnung fordert vom Bauherr, Eigentümer oder Betreiber:

Mindestens 10 Tage vor Beginn der Ausführung oder Veränderung von

* Schornsteinen
* Schornsteinquerschnitten
* Einbau von Abgasleitungen

Erneuerungen oder Änderungen an Feuerstätten

dem Bezirksschornsteinfegermeister die erforderlichen technischen Angaben über Feuerungsanlagen (TAF) vorzulegen.

Damit Ihre Feuerungsanlage sicher betrieben werden kann und unnötige, zum Teil erhebliche Kosten für die Mängelbeseitigung vermieden werden können, empfehlen wir Ihnen, beim Neubau oder der Errichtung eines neuen Schornsteins eine Bauzustandsbesichtigung durch den Bezirksschornsteinfegermeister vor dem Verputzen der Schornsteine durchführen zu lassen.
Dadurch schaffen Sie die besten Voraussetzungen für die mängelfreie Bescheinigung über die Brandsicherheit und die sichere Abführung der Verbrennungsgase Ihrer Feuerungsanlage.

Wir bieten Ihnen jederzeit eine neutrale Beratung beim Einbau von Schornsteinen, Abgasleitungen und Feuerstätten an.
Auf diese Weise betreut Sie der Bezirksschornsteinfegermeister während der gesamten Planungs- und Bauphase.

Die Schlussabnahme der Feuerungsanlage muss vor Inbetriebnahme der Feuerungsanlage erfolgen.