Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden
Den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. die für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin können Sie als Verbraucher*in nicht selber aussuchen. Ist ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin auf einen Bezirk bestellt worden, übernimmt er /sie dort für zunächst sieben Jahre alle hoheitlichen Aufgaben. Nach sieben Jahren muss er / sie sich erneut um den Bezirk bewerben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde.
Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innnung in Ihrer Nähe wenden. Die Innungen vermitteln zwischen Kunde und Schornsteinfeger*in und helfen beratend weiter.
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Für die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten können Sie einen quallifizierten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.
Mehr erfahren: freie Wahl des Schornsteinfegerbetriebs